Hausmeisterdienste für alle anfallenden Haus- und Gartenarbeiten

Rufen Sie uns bei Bedarf nur einfach an ...

... schon kommt der Mann, der Ihnen helfen kann!

Unser Motto: "Auf die Schnelle - schon zur Stelle"

Wir sind für gewerbliche und private Kunden im Einsatz. Dabei legen wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt zu unseren Auftraggeben wie Hausverwaltungen, Eigentümern und Mietern.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Arbeiten schnell und zuverlässig zu erledigen sind. Dabei gehen wir auf die individuelle Wünsche seitens unserer Kunden gerne ein. Das ist sicherlich auch der Grund dafür, daß wir ein soviel Zuspruch erhalten, den das beste beste Aushängeschild sind zufriedene Kunden.

... und was können wir für Sie tun?

Fordern Sie uns an für folgende Hausmeistertätigkeiten

Wir überwachen den Gesamtzustand Ihrer Immobilie und Außenanlage

  • Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen oder Aufzügen
  • Funktionstüchtigkeitsüberwachung der Heizungsanlage - (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen - Brennstoffvorrat überprüfen)

Auch für kurzfristige bzw. saisonbedingte Einsätze stehen wir bereit

Im Frühling wird unser Service besonders geschätzt

  • Bepflanzungen von Grünanlagen oder Garten im Frühling
  • Frühjahrs- Gartenpflegearbeiten wie das Abstechen von Beetkanten, Vertikutieren der Rasenanlage , Moosentfernung, Unkrautentfernung, Abdeckung von Sträuchern, Stauden und Rosen
  • Entfernung liegengebliebenen Laubes vom letzten Herbst oder Splitt vom Winter
  • Düngung der Pflanzflächen

WICHTIG: Als Hausmeisterservice dürfen wir alle aufsichtsführenden und pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche handwerkliche Teiltätigkeiten darstellen. Darunter fallen im allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar sind, also Tätigkeiten, die zum sogenannten Minderhandwerk gehören. Im Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.